Allgemeines Wirtschaftsrecht
Allgemeines Wirtschaftsrecht
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Das allgemeine Wirtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander regeln. Das allgemeine Wirtschaftsrecht umfasst somit sämtliche im unternehmerischen Verkehr relevanten Rechtsbereiche.
Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet setzt daher einen unternehmerisch denkenden Rechtsanwalt voraus, der neben umfassenden Rechtskenntnissen auch die Fähigkeit besitzt, eine schnelle, zielgerichtete und unternehmerisch sinnvolle Lösung für den Mandanten erarbeiten zu können.
Unsere Rechtsanwälte beraten aufgrund dieser vorhandenen Qualifikationen und ihrer jahrelangen Beratungserfahrung in diesem Rechtsbereich zahlreiche Einzelunternehmer, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unternehmen der Großindustrie. Aufgrund unseres vorhandenen Netzwerkes, welches uns ggf. die schnelle Hinzuziehung weiterer Spezialisten und Fachleute ermöglicht, ist es uns möglich, unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts zu beraten und zu vertreten.
Das allgemeine Wirtschaftsrecht umfasst insbesondere folgende Rechtsbereiche und Tätigkeiten:
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht, einschließlich Steuerstrafrecht
- Gesellschaftsrecht (insbes. Gesellschaftsgründungen, Gründungsberatungen, Umstrukturierungsfragen, Umfirmierungen, Gesellschaftsübernahmen)
- Handelsrecht,
- Aktienrecht
- Vertragsrecht (insbes. Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung)
- AGB-Recht (Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Beratung bei Vertragsverhandlungen und Führung von Vertragsverhandlungen
- Durchsetzung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Insolvenzrechtliche Beratung und Betreuung
- Europarecht
- Öffentliches Recht (u.a. Gaststättenrecht, allgemeines Ordnungsrecht, Zulassungs- und Genehmigungsfragen)
- Kartellrecht
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Patentrecht
- Beratung bei der Übertragung von Unternehmen
- Allgemeines Firmenrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
